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DACH MPU
MPU-Anlässe in Deutschland

MPU-Gründe: Wann wird eine MPU angeordnet?

Alkohol am Steuer, Drogen, zu viele Punkte oder bestimmte Straftaten: Die Gründe für eine medizinisch-psychologische Untersuchung sind unterschiedlich.

Nicht jeder Verstoß führt automatisch zu einer MPU. Auf dieser Seite erfahren Sie, welche MPU Gründe besonders häufig vorkommen, welche Voraussetzungen gelten und was Sie tun können, wenn die Fahrerlaubnisbehörde ein Gutachten verlangt.

MPU-Gründe im Überblick – Mann mit Unterlagen neben einem Auto an einer Straße mit Blick auf einen See bei Sonnenaufgang

Wichtig: Ob eine MPU erforderlich ist, hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen und dem Einzelfall ab. Weitere Informationen zum Verfahren finden Sie auch in unserem Ratgeber zur MPU in Deutschland .

MPU-Grund 01 · Alkohol

MPU wegen Alkohol: Wann wird sie angeordnet?

Eine Alkoholfahrt kann weitreichende Folgen für die Fahrerlaubnis haben. Neben Bußgeldern, Punkten oder einem Strafverfahren kann die Fahrerlaubnisbehörde eine medizinisch-psychologische Untersuchung verlangen.

Ob tatsächlich eine MPU wegen Alkohol angeordnet werden muss, richtet sich insbesondere nach § 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung.

Zu den wichtigen MPU Gründen gehören hohe Alkoholwerte, wiederholte Alkoholverstöße sowie bestimmte Anzeichen für Alkoholmissbrauch.

Entscheidend ist nicht ausschließlich die gemessene Promillezahl. Auch frühere Auffälligkeiten und weitere belegte Umstände können eine Rolle spielen.

Ab wie viel Promille muss man zur MPU?

Verschiedene Promillegrenzen haben unterschiedliche rechtliche Folgen. Die folgende Übersicht bezieht sich auf Blutalkoholwerte und unterscheidet strafrechtliche beziehungsweise ordnungswidrigkeitenrechtliche Folgen von einer MPU-Anordnung.

Alkoholwert Rechtliche Einordnung Bedeutung für die MPU
Ab 0,5 ‰ Beim Führen eines Kraftfahrzeugs grundsätzlich eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG. Eine einmalige Ordnungswidrigkeit bedeutet nicht automatisch, dass eine MPU verlangt wird.
Ab 1,1 ‰ Bei Kraftfahrzeugen absolute Fahruntüchtigkeit, regelmäßig strafrechtlich relevant. Keine automatische MPU allein aufgrund dieses Werts. Zusätzliche aussagekräftige Umstände können die Anordnung begründen.
Ab 1,6 ‰ Besonders hohe Alkoholisierung. § 13 FeV erfasst das Führen eines Fahrzeugs. MPU nach § 13 FeV grundsätzlich vorgeschrieben, auch bei einer entsprechenden Fahrradfahrt.
Wiederholte Alkoholverstöße Mehrere relevante Zuwiderhandlungen unter Alkoholeinfluss. Eine MPU kann unabhängig davon erforderlich sein, ob bei einer einzelnen Fahrt 1,6 Promille erreicht wurden.

Hinweis: Schon unterhalb der genannten Grenzen können bei alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit Straftaten vorliegen. Für Fahranfänger und Personen unter 21 Jahren gelten zusätzliche Alkoholbeschränkungen. Die MPU-Frage ist davon getrennt zu beurteilen.

Vier typische Situationen bei einer Alkohol-MPU

Neben dem Promillewert spielen die Vorgeschichte und die Umstände der Auffälligkeit eine wesentliche Rolle.

Einmalige Fahrt ab 1,6 Promille

Bereits eine einzige Fahrt mit einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,6 Promille erfüllt den entsprechenden MPU-Anordnungstatbestand des § 13 FeV.

Wiederholte Alkoholfahrten

Wer mehrfach alkoholisiert im Straßenverkehr auffällt, kann auch bei niedrigeren Alkoholwerten die Voraussetzungen für eine MPU erfüllen. Maßgeblich sind die einschlägigen Vorfälle.

Hinweise auf Alkoholmissbrauch

Bei einer einmaligen Kraftfahrzeugfahrt zwischen 1,1 und unter 1,6 Promille können zusätzliche Umstände relevant sein, etwa dokumentierte fehlende Ausfallerscheinungen trotz hoher Alkoholisierung.

Alkoholfahrt mit dem Fahrrad

Auch eine Alkoholfahrt mit dem Fahrrad kann die Fahreignung infrage stellen. Bei mindestens 1,6 Promille ist nach § 13 FeV grundsätzlich eine MPU anzuordnen.

MPU wegen Alkohol: Ist ein Abstinenznachweis notwendig?

Viele Betroffene fragen sich, ob sie vor einer Alkohol-MPU vollständig auf Alkohol verzichten und dies über einen bestimmten Zeitraum nachweisen müssen.

Eine pauschale Antwort wäre nicht sachgerecht. Entscheidend ist, welche Alkoholproblematik vorliegt und welche Anforderungen sich daraus für die Fahreignung ergeben.

Bei einer festgestellten Alkoholabhängigkeit ist in der Regel eine stabile Abstinenz nachzuweisen. Nach Anlage 4 FeV ist dabei regelmäßig ein Jahr Abstinenz relevant.

Bei Alkoholmissbrauch ohne Abhängigkeit ist dagegen insbesondere zu klären, ob eine gefestigte Änderung des Trinkverhaltens erreicht wurde und Alkohol und Fahren künftig zuverlässig getrennt werden können.

Was tun nach einer Alkoholfahrt mit drohender MPU?

Wer bereits einen behördlichen Bescheid erhalten hat oder mit einer MPU rechnet, sollte frühzeitig die eigene Situation und die nächsten Schritte klären.

01

Unterlagen und Fristen prüfen

Klären Sie, welche behördlichen oder gerichtlichen Entscheidungen vorliegen, welche Alkoholwerte dokumentiert sind und welche Fristen zu beachten sind.

02

Anforderungen verstehen

Prüfen Sie, ob bereits eine MPU angeordnet wurde und welche Fragestellung geklärt werden soll. Notwendige Nachweise sollten möglichst frühzeitig geplant werden.

03

Verhalten aufarbeiten

Eine sinnvolle Vorbereitung beschäftigt sich mit den Ursachen des früheren Alkoholverhaltens und tragfähigen Veränderungen für die Zukunft.

Häufige Fragen zur MPU wegen Alkohol

Muss man bereits bei 1,1 Promille zur MPU?

Nicht automatisch. Bei einer erstmaligen Kraftfahrzeugfahrt unter 1,6 Promille müssen für eine MPU-Anordnung regelmäßig zusätzliche aussagekräftige Umstände vorliegen, sofern nicht ein anderer Anordnungstatbestand erfüllt ist. Fehlende alkoholbedingte Ausfallerscheinungen trotz mindestens 1,1 Promille können solche Umstände darstellen.

Kann eine Fahrradfahrt zur MPU führen?

Ja. § 13 FeV spricht ausdrücklich vom Führen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr. Bei mindestens 1,6 Promille auf dem Fahrrad ist grundsätzlich eine MPU erforderlich. Das kann sich auch auf die Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen auswirken.

Brauche ich bei der ersten Alkohol-MPU immer zwölf Monate Abstinenz?

Nein. Die Anforderungen hängen von der individuellen Alkoholproblematik ab. Bei einer Alkoholabhängigkeit gelten strengere Voraussetzungen als bei anderen Fallkonstellationen. Die benötigte Art und Dauer geeigneter Nachweise sollte fachlich geklärt werden.

Sie haben Fragen zu einer Alkohol-MPU?

In unserem kostenlosen Erstgespräch können Sie Ihre Situation schildern und mögliche nächste Schritte besprechen.

Erstgespräch anfragen

Rechtliche Grundlagen: § 13 FeV, Anlage 4 FeV, § 24a StVG, § 316 StGB und Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 17.03.2021, Az. 3 C 3.20.

§ 13 FeV · Anlage 4 FeV · § 24a StVG · BVerwG – 3 C 3.20

Stand: Oktober 2026. Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle rechtliche oder medizinische Prüfung.

MPU-Grund 02 · Drogen & Cannabis

MPU wegen Drogen und Cannabis: Wann wird sie angeordnet?

Wer im Zusammenhang mit Cannabis oder anderen berauschenden Substanzen im Straßenverkehr auffällt, muss möglicherweise mit einer Überprüfung seiner Fahreignung rechnen. Eine MPU ist jedoch nicht in jeder Situation automatisch erforderlich.

Bei diesen MPU Gründen kommt es besonders darauf an, welche Substanz betroffen ist, welche Auffälligkeiten dokumentiert wurden und ob eine Abhängigkeit oder ein Missbrauch vorliegt.

Seit der Änderung des Cannabisrechts gelten für Cannabis eigenständige Regeln. Für andere Betäubungsmittel und bestimmte Arzneimittel bestehen weiterhin besondere Vorschriften.

Cannabis und andere Drogen: Wo liegen die Unterschiede?

Für die Einschätzung einer möglichen MPU-Anordnung ist die Unterscheidung zwischen Cannabis und anderen Betäubungsmitteln besonders wichtig.

§ 13a FeV

MPU wegen Cannabis

Ein Cannabiskonsum bedeutet nicht automatisch, dass die betroffene Person ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist.

Eine MPU wird insbesondere dann relevant, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen des § 13a FeV erfüllt sind.

  • Begründete Anzeichen für Cannabismissbrauch.
  • Wiederholte relevante Verkehrsverstöße unter Cannabiseinfluss.
  • Frühere Fahrerlaubnisentziehung wegen bestimmter Cannabisprobleme.
  • Klärung, ob früherer Cannabismissbrauch oder eine Abhängigkeit nicht mehr besteht.
§ 14 FeV

MPU wegen anderer Drogen

Bei Substanzen wie Kokain, Amphetamin oder anderen Betäubungsmitteln gelten andere Fahreignungsanforderungen als bei Cannabis.

Schon konkrete Tatsachen zur Einnahme oder Abhängigkeit können zunächst eine ärztliche Begutachtung begründen.

  • Tatsachen, die auf Betäubungsmitteleinnahme oder Abhängigkeit hinweisen.
  • Frühere Entziehung der Fahrerlaubnis aus einschlägigen Gründen.
  • Erforderliche Klärung, ob Konsum oder Abhängigkeit fortbestehen.
  • Wiederholte relevante Verstöße nach § 24a StVG.
3,5 ng/ml THC im Blutserum

Der THC-Grenzwert ist nicht automatisch eine MPU-Grenze

Nach § 24a StVG stellt das Führen eines Kraftfahrzeugs mit mindestens 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum grundsätzlich eine Ordnungswidrigkeit dar, soweit keine gesetzliche Ausnahme greift.

Eine einzelne Überschreitung bedeutet jedoch nicht automatisch eine MPU. Für die Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens gelten die Voraussetzungen des § 13a FeV.

In der Probezeit beziehungsweise vor Vollendung des 21. Lebensjahres gelten außerdem die besonderen Regeln des § 24c StVG.

Vier Situationen, in denen die Fahreignung überprüft werden kann

Die folgenden Beispiele zeigen unterschiedliche gesetzliche Ausgangslagen. Nicht immer ist sofort eine MPU erforderlich; teilweise kommt zunächst ein ärztliches Gutachten in Betracht.

Wiederholte Cannabisverstöße

Werden wiederholt relevante Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Cannabiseinfluss begangen, ist nach § 13a FeV ein MPU-Gutachten anzuordnen. Ausschließlich gegen § 24c StVG gerichtete Verstöße zählen für diesen Wiederholungstatbestand nicht mit.

Hinweise auf Cannabismissbrauch

Bestehen begründete Tatsachen für Cannabismissbrauch, kann eine MPU vorgeschrieben sein. Entscheidend ist, ob Cannabiskonsum und verkehrssicheres Fahren hinreichend zuverlässig getrennt werden.

Einnahme anderer Betäubungsmittel

Bei Tatsachen, die auf die Einnahme bestimmter Betäubungsmittel schließen lassen, sieht § 14 FeV zunächst die Anforderung eines ärztlichen Gutachtens vor. Ob eine MPU benötigt wird, richtet sich nach weiteren gesetzlichen Voraussetzungen.

Frühere Entziehung wegen Drogenproblemen

Wurde die Fahrerlaubnis wegen einschlägiger Drogenprobleme entzogen, kann im Rahmen einer Neuerteilung ein medizinisch-psychologisches Gutachten erforderlich sein. Die genaue Rechtsgrundlage hängt von der betroffenen Substanz und der Vorgeschichte ab.

Drogen-MPU: Welche Abstinenznachweise sind notwendig?

Ein wichtiger Bestandteil der Vorbereitung ist die Frage, ob eine nachweisbare Abstinenz erforderlich ist. Die Antwort hängt unter anderem von der Substanz, der Konsumgeschichte und einer möglichen Abhängigkeit ab.

Bei einer überwundenen Cannabisabhängigkeit ist nach Anlage 4 FeV in der Regel ein Jahr nachgewiesene Abstinenz relevant. Bei Cannabismissbrauch ohne Abhängigkeit steht insbesondere eine gefestigte Änderung des Konsumverhaltens im Mittelpunkt.

Bei anderen Betäubungsmitteln können strengere Fahreignungsanforderungen gelten. Abstinenznachweise und deren Dauer sollten deshalb individuell und fachgerecht geplant werden.

Was sollten Betroffene jetzt unternehmen?

Wer einen Bußgeldbescheid, einen Strafbefehl oder eine Aufforderung der Fahrerlaubnisbehörde erhalten hat, sollte die eigene Situation frühzeitig und sorgfältig prüfen.

01

Dokumente prüfen

Welche Substanz ist dokumentiert? Welche Werte, Vorfälle oder sonstigen Tatsachen werden genannt? Welche Fristen sind zu beachten?

02

Anforderungen einordnen

Klären Sie, ob eine MPU, ein ärztliches Gutachten oder weitere Nachweise verlangt werden und auf welcher Rechtsgrundlage dies geschieht.

03

Nächste Schritte planen

Falls erforderlich, sollten geeignete Nachweisprogramme rechtzeitig beginnen. Eine seriöse Vorbereitung berücksichtigt zudem die individuelle Konsumgeschichte.

Häufige Fragen zur MPU wegen Drogen und Cannabis

Muss ich nach einem einmaligen Cannabisverstoß automatisch zur MPU?

Nein. Eine einzelne Cannabisauffälligkeit führt nicht in jedem Fall automatisch zur MPU. Maßgeblich ist, ob ein gesetzlicher Anordnungstatbestand nach § 13a FeV erfüllt ist. Ein begründeter Cannabismissbrauch kann beispielsweise auch unabhängig von wiederholten Verstößen relevant sein.

Gilt die 3,5-ng/ml-Grenze auch für Fahranfänger?

Für Personen in der Probezeit beziehungsweise unter 21 Jahren gilt zusätzlich § 24c StVG. Dieser enthält ein besonderes Cannabisverbot für Fahranfänger. Gesetzliche Ausnahmen, beispielsweise bei bestimmungsgemäßer Einnahme eines entsprechend verschriebenen Arzneimittels, sind zu beachten.

Ist Cannabis seit der Gesetzesänderung für Autofahrer erlaubt?

Die rechtliche Zulässigkeit eines Cannabiskonsums bedeutet nicht, dass unter verkehrssicherheitsrelevantem Cannabiseinfluss gefahren werden darf. Die Vorschriften zum Straßenverkehr und zur Fahreignung gelten unabhängig von der allgemeinen Konsumregelung.

Braucht man bei einer Drogen-MPU immer zwölf Monate Abstinenz?

Nein, eine pauschale Dauer für alle Fallkonstellationen gibt es nicht. Bei überwundener Abhängigkeit bestehen in der Regel besonders hohe Anforderungen. Der konkrete Nachweisbedarf sollte anhand der individuellen Problematik und geltenden fachlichen Kriterien bestimmt werden.

Führen auch verschreibungspflichtige Medikamente zur MPU?

Nicht automatisch. Eine rechtmäßige ärztliche Verordnung schließt aber Fahreignungsprobleme nicht grundsätzlich aus. Bei missbräuchlicher Einnahme oder anderen relevanten medizinischen Umständen können Begutachtungen erforderlich werden. Maßgeblich ist die konkrete Fahreignungssituation.

Sie haben Fragen zu einer Drogen- oder Cannabis-MPU?

Nutzen Sie unser kostenloses und unverbindliches Erstgespräch, um Ihre Ausgangssituation zu schildern und mögliche nächste Schritte zu besprechen.

Erstgespräch anfragen

Rechtliche Grundlagen: §§ 13a und 14 FeV, Anlage 4 FeV sowie §§ 24a und 24c StVG.

§ 13a FeV · § 14 FeV · Anlage 4 FeV · § 24a StVG · § 24c StVG

Stand: Oktober 2026. Die Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle rechtliche oder medizinische Prüfung.

MPU-Grund 03 · Punkte in Flensburg

MPU wegen Punkten: Ab wann droht der Führerscheinentzug?

Wiederholte Verkehrsverstöße können nicht nur Bußgelder und Punkte nach sich ziehen. Wer im Fahreignungsregister acht oder mehr Punkte erreicht, muss grundsätzlich mit der Entziehung seiner Fahrerlaubnis rechnen.

Doch bedeutet ein hoher Punktestand automatisch eine MPU wegen Punkten? Nicht unmittelbar. Zwischen den Maßnahmen des Punktesystems und der späteren Wiedererteilung der Fahrerlaubnis muss unterschieden werden.

Wiederholte und erhebliche Verkehrsverstöße zählen zu den möglichen MPU Gründen. Die rechtlichen Grundlagen finden sich insbesondere in § 4 StVG und § 11 FeV.

Das Punktesystem in Flensburg: Welche Folgen haben 4, 6 oder 8 Punkte?

Das Fahreignungs-Bewertungssystem sieht aufeinander aufbauende Maßnahmen vor. Die folgende Übersicht zeigt die vier Bereiche.

1–3

Vormerkung

Die Verstöße werden registriert. Eine behördliche Maßnahme der ersten Eingriffsstufe ist noch nicht vorgesehen.

4–5

Ermahnung

Die Fahrerlaubnisbehörde ermahnt schriftlich. Ein freiwilliges Fahreignungsseminar kann einen Punkt abbauen.

6–7

Verwarnung

Es folgt eine schriftliche Verwarnung. Ein freiwilliges Fahreignungsseminar führt jetzt nicht mehr zum Punktabzug.

8+

Entziehung

Bei Erreichen dieser Stufe ist die Fahrerlaubnis grundsätzlich zu entziehen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Hinweis: Die behördlichen Maßnahmen müssen grundsätzlich stufenweise erfolgen. Wurde eine vorgesehene Vorstufe nicht ergriffen, enthält § 4 Absatz 6 StVG besondere Regelungen zur weiteren Vorgehensweise.

Welche Verkehrsverstöße können zu Punkten führen?

Je nach Schwere werden relevante Verkehrsverstöße mit einem, zwei oder drei Punkten bewertet. Die genaue Bewertung richtet sich nach dem jeweiligen Tatbestand.

1

Ein Punkt

Bestimmte schwere Ordnungswidrigkeiten, etwa einzelne erhebliche Geschwindigkeits- oder Abstandsverstöße.

2

Zwei Punkte

Besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten oder bestimmte Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis.

3

Drei Punkte

Bestimmte Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis oder angeordneter isolierter Sperre.

Kann man Punkte in Flensburg abbauen?

Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, durch die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar einen Punkt abzubauen.

Nach § 4 Absatz 7 StVG ist dies bei einem Punktestand von einem bis fünf Punkten möglich, allerdings grundsätzlich nur einmal innerhalb von fünf Jahren.

Bei sechs oder sieben Punkten kann das Seminar weiterhin freiwillig besucht werden, führt jedoch nicht mehr zu einem Punktabzug.

Darüber hinaus werden Eintragungen nach den gesetzlichen Tilgungsfristen gelöscht. Die Berechnung des Punktestands und der maßgeblichen Fristen kann im Einzelfall komplex sein.

Acht Punkte erreicht: Wann ist eine MPU erforderlich?

Werden acht oder mehr Punkte erreicht und sind die Voraussetzungen des Fahreignungs-Bewertungssystems erfüllt, gilt die betroffene Person rechtlich als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen. Die Fahrerlaubnis ist grundsätzlich zu entziehen.

Die MPU wird besonders bei der späteren Neuerteilung relevant. Nach § 4 Absatz 10 StVG ist in diesen Fällen in der Regel ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung zu verlangen.

Schritt 01

Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund des maßgeblichen Punktestands und der gesetzlichen Voraussetzungen.

Schritt 02

Eine Neuerteilung ist frühestens nach sechs Monaten möglich. Der genaue Fristbeginn richtet sich nach § 4 Absatz 10 StVG.

Schritt 03

Nachweis der wiederhergestellten Fahreignung – in der Regel mittels MPU – und Prüfung aller weiteren Voraussetzungen durch die Behörde.

Was sollten Sie bei vielen Punkten unternehmen?

Ob Sie erst eine Ermahnung erhalten haben oder die Fahrerlaubnis bereits entzogen wurde: Ein strukturiertes Vorgehen hilft, unnötige Fehler zu vermeiden.

01

Punktestand prüfen

Informieren Sie sich über die gespeicherten Eintragungen im Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamtes und prüfen Sie die behördlichen Schreiben.

02

Maßnahmen einordnen

Klären Sie, welche Maßnahmenstufe erreicht wurde, ob Fristen laufen und welche rechtlichen Möglichkeiten gegebenenfalls bestehen.

03

Verhalten verändern

Bei einer MPU wegen Punkten ist insbesondere wichtig, frühere Verkehrsverstöße nachvollziehbar aufzuarbeiten und dauerhaft andere Verhaltensweisen zu entwickeln.

Häufige Fragen zur MPU wegen Punkten

Muss ich schon bei vier Punkten zur MPU?

Vier Punkte führen im Fahreignungs- Bewertungssystem grundsätzlich zu einer schriftlichen Ermahnung, nicht automatisch zu einer MPU. Unabhängig vom Punktestand kann die Fahrerlaubnisbehörde bei erheblichen oder wiederholten Verstößen unter den Voraussetzungen des § 11 FeV jedoch Eignungszweifel durch ein MPU-Gutachten klären lassen.

Was passiert bei sechs Punkten?

Bei sechs oder sieben Punkten ist im regulären Stufensystem eine schriftliche Verwarnung vorgesehen. Ein Fahreignungsseminar kann freiwillig besucht werden, führt aber nicht mehr zu einem Punktabzug.

Ist bei acht Punkten eine MPU Pflicht?

Bei acht oder mehr Punkten ist die Fahrerlaubnis bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen grundsätzlich zu entziehen. Im späteren Neuerteilungsverfahren wird nach § 4 Absatz 10 StVG in der Regel ein MPU-Gutachten verlangt.

Kann ich bei sieben Punkten noch einen Punkt abbauen?

Durch ein freiwilliges Fahreignungsseminar ist bei sieben Punkten kein Punktabzug mehr möglich. Der gesetzliche Seminar-Punktabzug ist auf einen Stand von einem bis fünf Punkten beschränkt.

Bekomme ich den Führerschein nach sechs Monaten automatisch zurück?

Nein. Die sechs Monate nach § 4 Absatz 10 StVG sind grundsätzlich eine Mindestfrist für die Neuerteilung nach einer Entziehung im Punktesystem. Die Fahreignung muss nachgewiesen werden und alle weiteren Voraussetzungen der Neuerteilung müssen vorliegen.

Sie haben Ihren Führerschein wegen Punkten verloren?

Nutzen Sie unser kostenloses Erstgespräch, um Ihre Situation zu schildern und mögliche nächste Schritte zu besprechen.

Erstgespräch anfragen

Rechtliche Grundlagen: § 4 Straßenverkehrsgesetz (StVG), § 11 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) und Informationen des Bundesverkehrsministeriums zum Fahreignungs-Bewertungssystem.

§ 4 StVG · § 11 FeV · Bundesverkehrsministerium: Fahreignungs-Bewertungssystem

Stand: Oktober 2026. Die Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle rechtliche Prüfung.

MPU-Grund 04 · Straftaten

MPU wegen Straftaten: Wann wird die Fahreignung überprüft?

Nicht nur Alkohol, Drogen oder Punkte können eine medizinisch-psychologische Untersuchung begründen. Auch bestimmte erhebliche oder wiederholte Straftaten können Zweifel daran auslösen, ob eine Person künftig sicher und verantwortungsvoll am Straßenverkehr teilnimmt.

Eine MPU wegen Straftaten wird jedoch nicht automatisch nach jeder strafrechtlichen Verurteilung verlangt. Entscheidend ist der Zusammenhang zwischen dem Verhalten und der Kraftfahreignung.

Zu den möglichen MPU Gründen gehören erhebliche verkehrsbezogene Straftaten, wiederholte einschlägige Auffälligkeiten oder bestimmte Taten, die auf ein erhebliches Aggressionspotenzial schließen lassen.

Welche Straftaten können für die MPU relevant sein?

§ 69 StGB nennt bestimmte Verkehrsstraftaten, bei denen regelmäßig von einer Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen auszugehen ist. Ob daneben eine MPU anzuordnen ist, wird gesondert nach Fahrerlaubnisrecht beurteilt.

Verbotene Kraftfahrzeugrennen

Illegale Rennen nach § 315d StGB können eine erhebliche Missachtung der Verkehrssicherheit zeigen. In entsprechenden Fällen kommt eine gerichtliche Entziehung der Fahrerlaubnis in Betracht. Auch eine MPU kann zur Klärung der Fahreignung erforderlich werden.

Gefährdung des Straßenverkehrs

Bei einer Straftat nach § 315c StGB können beispielsweise grob verkehrswidrige und rücksichtslose Fahrweisen oder eine Fahruntüchtigkeit mit konkreter Gefährdung relevant sein. Ob die Fahreignung wiederhergestellt ist, kann später Gegenstand einer Begutachtung werden.

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Eine Unfallflucht nach § 142 StGB kann je nach Umständen erhebliche Folgen für die Fahrerlaubnis haben. Besonders relevant sind die Fälle des § 69 Absatz 2 StGB, etwa bei bedeutendem Fremdschaden oder erheblichen Personenschäden. Nicht jede Unfallflucht führt automatisch zu einer MPU.

Straftaten mit Aggressionsbezug

Auch Straftaten, die nicht unmittelbar im Straßenverkehr begangen wurden, können relevant sein. Voraussetzung ist ein konkreter Bezug zur Kraftfahreignung, beispielsweise bei Anhaltspunkten für hohes Aggressionspotenzial. Maßgeblich sind die gesetzlichen Anforderungen und die Umstände der jeweiligen Tat.

Führerscheinentzug und MPU: Was ist der Unterschied?

Eine wichtige Unterscheidung: Das Strafgericht und die Fahrerlaubnisbehörde haben unterschiedliche Aufgaben und Entscheidungsgrundlagen.

Strafgericht · § 69 StGB

Gerichtliche Entziehung der Fahrerlaubnis

Das Strafgericht prüft, ob sich aus einer einschlägigen rechtswidrigen Tat ergibt, dass die betroffene Person zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist.

Bei einer Entziehung erlischt die Fahrerlaubnis mit Rechtskraft der Entscheidung. Das Gericht bestimmt in der Regel zugleich eine Sperrfrist für die Neuerteilung.

Fahrerlaubnisbehörde · § 11 FeV

Prüfung der Fahreignung durch die Behörde

Die Fahrerlaubnisbehörde prüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Erteilung, Neuerteilung oder den Fortbestand einer Fahrerlaubnis erfüllt sind.

Bestehen begründete Eignungszweifel, kann sie unter den Voraussetzungen des § 11 FeV ein medizinisch-psychologisches Gutachten verlangen.

MPU wegen Aggression: Auch ohne Verkehrsdelikt möglich?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Die Fahreignung kann auch durch ein Verhalten infrage gestellt werden, das außerhalb des Straßenverkehrs stattgefunden hat.

§ 11 Absatz 3 FeV berücksichtigt erhebliche Straftaten beziehungsweise wiederholte Straftaten mit Bezug zur Kraftfahreignung. Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial können dabei besonders relevant sein.

Eine beliebige strafrechtliche Verurteilung reicht dafür aber nicht automatisch aus. Entscheidend ist, ob sich daraus konkrete Zweifel an der Eignung zum sicheren Führen von Kraftfahrzeugen ergeben.

Sperrfrist nach einer Straftat: Wann gibt es den Führerschein zurück?

Wird die Fahrerlaubnis gerichtlich entzogen, ordnet das Gericht nach § 69a StGB grundsätzlich eine Sperre von sechs Monaten bis zu fünf Jahren an. In gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefällen gelten abweichende Regeln.

Wichtig: Nach Ablauf der Sperre lebt die frühere Fahrerlaubnis nicht automatisch wieder auf. Es ist eine Neuerteilung erforderlich.

SCHRITT 01

Entscheidung und Sperre prüfen

Klären Sie, wann die gerichtliche Entscheidung rechtskräftig wurde und welche Sperrfrist gilt. Gesetzliche Anrechnungen können eine Rolle spielen.

SCHRITT 02

Neuerteilung vorbereiten

Der Antrag kann nach § 20 Absatz 4 FeV grundsätzlich frühestens sechs Monate vor Ablauf der Sperre gestellt werden. Eine vorzeitige Erteilung ist damit nicht verbunden.

SCHRITT 03

Fahreignung nachweisen

Vor der Neuerteilung prüft die Behörde, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu kann insbesondere eine MPU erforderlich sein.

Was tun bei drohender MPU nach einer Straftat?

Die richtige Vorgehensweise hängt davon ab, ob bereits ein Strafverfahren läuft, die Fahrerlaubnis entzogen wurde oder die Neuerteilung bevorsteht.

01

Rechtliche Situation klären

Prüfen Sie, welche Entscheidungen und Schreiben vorliegen. Bei laufenden Strafverfahren oder rechtlichen Zweifeln ist qualifizierte anwaltliche Beratung sinnvoll.

02

MPU-Anforderungen prüfen

Klären Sie, welche Eignungszweifel die Behörde benennt und welche Fragen durch ein mögliches Gutachten beantwortet werden sollen.

03

Veränderungen nachvollziehbar machen

Bei einer MPU können die Ursachen früherer Auffälligkeiten sowie glaubhafte und dauerhafte Verhaltensänderungen eine wichtige Rolle spielen.

Häufige Fragen zur MPU wegen Straftaten

Führt jede Straftat automatisch zur MPU?

Nein. Für eine MPU wegen Straftaten müssen die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein. § 11 Absatz 3 FeV betrifft insbesondere bestimmte erhebliche oder wiederholte Straftaten mit Bezug zum Straßenverkehr oder zur Kraftfahreignung. Nicht jede strafrechtliche Verurteilung begründet eine MPU-Anordnung.

Muss ich nach einem illegalen Autorennen zur MPU?

Eine Straftat nach § 315d StGB kann zur gerichtlichen Entziehung der Fahrerlaubnis führen. Ob zusätzlich im Fahrerlaubnisverfahren eine MPU erforderlich ist, richtet sich nach der konkreten Fahreignungssituation und den gesetzlichen Anordnungsvoraussetzungen.

Kann eine Körperverletzung eine MPU auslösen?

Unter bestimmten Voraussetzungen ja. Eine erhebliche Körperverletzung oder wiederholte Gewaltdelikte können auf ein relevantes Aggressionspotenzial hinweisen. Allerdings muss ein ausreichender Bezug zur Kraftfahreignung bestehen. Es handelt sich immer um eine Prüfung des Einzelfalls.

Bekomme ich nach Ablauf der Sperrfrist meinen Führerschein automatisch zurück?

Nein. Nach einer gerichtlichen Entziehung muss die Fahrerlaubnis neu erteilt werden. Die Fahrerlaubnisbehörde prüft dabei unter anderem die Fahreignung. Gegebenenfalls ist ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorzulegen.

Kann ich den Antrag auf Neuerteilung schon vor Ablauf der Sperrfrist stellen?

Grundsätzlich kann der Antrag nach § 20 Absatz 4 FeV frühestens sechs Monate vor Ablauf der maßgeblichen Sperre gestellt werden. Die Fahrerlaubnis darf dadurch jedoch nicht vor Ablauf der Sperre erteilt werden.

Sie haben Fragen nach einem Führerscheinentzug wegen einer Straftat?

In unserem kostenlosen Erstgespräch können Sie Ihre Ausgangssituation schildern und erste Fragen zu möglichen nächsten Schritten klären. Eine rechtliche Einzelfallprüfung durch eine Anwaltskanzlei wird dadurch nicht ersetzt.

Erstgespräch anfragen

Rechtliche Grundlagen: § 11 FeV, § 20 FeV, § 69 StGB und § 69a StGB.

§ 11 FeV · § 20 FeV · § 69 StGB · § 69a StGB

Stand: Oktober 2026. Die Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle rechtliche oder medizinische Prüfung.

Aktuelle MPU-Statistik · Berichtsjahr 2025

MPU-Gründe in Zahlen: Welche Anlässe kommen am häufigsten vor?

Wie häufig werden medizinisch-psychologische Untersuchungen tatsächlich durchgeführt? Und welche Gründe stehen dahinter? Die bundesweite Statistik der Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen (BASt) liefert dazu wichtige Erkenntnisse. Die folgenden Angaben beziehen sich auf das Berichtsjahr 2025.

Durchgeführte MPU 2025 70.135

Medizinisch-psychologische Untersuchungen in Deutschland, erfasst durch die BASt.

Häufigster Untersuchungsanlass 44 %

Rund 44 Prozent der Untersuchungen betrafen alkoholbezogene Fragestellungen.

Veränderung zum Vorjahr −6,8 %

Gegenüber 75.257 Begutachtungen im Jahr 2024 sank die Anzahl um 5.122 Untersuchungen.

Verteilung der MPU-Anlässe 2025

Anteil an allen durchgeführten MPU-Begutachtungen in Deutschland. Die Prozentwerte sind gerundet.

Alkoholbezogene Fragestellungen 44 %
Drogen, Cannabis und Medikamente 21 %
Verkehrsauffälligkeiten ohne Alkohol 20 %
Sonstige Untersuchungsanlässe 14 %

Hinweis zur Einordnung: Die Anlassgruppen der BASt sind statistische Kategorien. Sie entsprechen nicht vollständig den vier Themenbereichen unseres Ratgebers. Die Kategorie „Verkehrsauffälligkeiten“ umfasst nicht ausschließlich Punktefälle; die Gruppe „Sonstige“ ist nicht mit Straftaten gleichzusetzen. Aufgrund der Rundung ergeben die dargestellten Anteile nicht genau 100 Prozent.

Alkohol bleibt der häufigste MPU-Grund

Rund 44 Prozent aller MPU-Begutachtungen im Jahr 2025 betrafen alkoholbezogene Fragestellungen. Wann Alkohol zu einer MPU-Anordnung führen kann, erläutern wir im Abschnitt zur Alkohol-MPU .

MPU betrifft mehr als Alkoholfahrten

Die Zahlen zeigen, dass auch Drogen, Medikamente und andere Verkehrsauffälligkeiten einen erheblichen Anteil ausmachen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Abschnitten zur Drogen- und Cannabis-MPU und zur MPU wegen Punkten .

MPU-Ergebnisse 2025: Wie wurden die Begutachteten bewertet?

Neben den Untersuchungsanlässen erfasst die BASt auch die Ergebnisse. Dabei unterscheidet sie drei Kategorien: geeignet, nachschulungsfähig und ungeeignet.

58 %

Geeignet

Rund 58 Prozent wurden hinsichtlich der untersuchten Fahreignungsfragestellung positiv bewertet.

4,3 %

Nachschulungsfähig

Für diese Gruppe wurde eine geeignete Kursmaßnahme zur Wiederherstellung der Fahreignung empfohlen.

38 %

Ungeeignet

Rund 38 Prozent wurden im Rahmen der jeweiligen Begutachtung als ungeeignet bewertet.

Die Angaben sind gerundet. Daher beträgt ihre Summe rechnerisch nicht exakt 100 Prozent. „Nachschulungsfähig“ ist eine eigenständige Ergebniskategorie und nicht mit einem bereits positiven MPU-Gutachten gleichzusetzen.

Entwicklung der MPU-Zahlen: 2023 bis 2025

Die Anzahl der durchgeführten medizinisch-psychologischen Untersuchungen ist in diesem Zeitraum gesunken.

Während die BASt für 2023 noch 82.261 Begutachtungen auswies, waren es 2024 insgesamt 75.257 und 2025 noch 70.135.

Das entspricht einem rechnerischen Rückgang um rund 14,7 Prozent innerhalb von zwei Jahren. Aus dieser Entwicklung lässt sich jedoch keine einzelne Ursache ableiten.

2023 82.261
2024 75.257
2025 70.135

Darstellung relativ zum Höchstwert 2023; absolute Zahlen stehen jeweils rechts.

Was lässt sich aus der MPU-Statistik ableiten?

Die BASt-Statistik zeigt, wie viele medizinisch-psychologische Begutachtungen durchgeführt wurden, welche Untersuchungsanlässe zugrunde lagen und wie die Gutachten ausfielen.

Die Zahlen sind keine persönliche Erfolgsprognose. Sie zeigen weder, dass in einem bestimmten Einzelfall zwingend eine MPU angeordnet werden muss, noch lässt sich daraus ableiten, ob eine Person die MPU erfolgreich absolvieren wird.

Ebenso wenig ist die Zahl der durchgeführten MPU mit der Anzahl aller Fahrerlaubnisentziehungen oder sämtlicher MPU-Anordnungen gleichzusetzen. Es handelt sich um unterschiedliche statistische Vorgänge.

Quellen und Methodik: Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen (BASt), „Begutachtung der Fahreignung 2025“. Die Verteilung der Anlassgruppen, die Begutachtungsergebnisse und die jährlichen Gesamtzahlen wurden auf Grundlage der veröffentlichten BASt-Statistiken zusammengefasst.

BASt-Pressemitteilung 2025 · BASt – ausführliche MPU-Auswertung 2025 (PDF)

Datenjahr: 2025. Redaktioneller Stand: Oktober 2026. Prozentwerte sind gerundet. Die Ergebnisse verschiedener statistischer Bezugsgruppen werden nicht gleichgesetzt.

Ihre Situation verstehen

Welcher MPU-Grund betrifft Sie? Finden Sie den nächsten Schritt.

Die MPU Gründe können sehr unterschiedlich sein. Wer wegen Alkohol auffällig wurde, steht oft vor anderen Fragen als jemand, der durch wiederholte Verkehrsverstöße oder eine Straftat seinen Führerschein verloren hat.

Wichtig ist deshalb, nicht vorschnell irgendeine Vorbereitung zu beginnen, sondern zunächst die konkrete Ausgangssituation zu verstehen.

Drei sinnvolle Schritte, wenn eine MPU im Raum steht

Unabhängig davon, welcher Anlass vorliegt, sollte die weitere Planung zur konkreten Situation passen.

01

Unterlagen und Fristen prüfen

Welche Schreiben der Fahrerlaubnisbehörde liegen vor? Wurde bereits eine MPU angeordnet? Bestehen Fristen, eine Entziehung oder eine Sperrfrist? Diese Fragen bilden den Ausgangspunkt.

02

Persönliche Anforderungen verstehen

Nicht jeder Fall erfordert dieselben Nachweise oder dieselbe Vorbereitung. Die behördliche Fragestellung, bisherige Auffälligkeiten und mögliche Veränderungen müssen berücksichtigt werden.

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Realistischen Weg planen

Je nach Situation kann es um eine MPU-Vorbereitung, geeignete Nachweise, die Neuerteilung der Fahrerlaubnis oder die Prüfung anderer rechtlich zulässiger Möglichkeiten gehen.

Eine Verkehrsauffälligkeit bedeutet nicht automatisch MPU

Ob eine MPU angeordnet werden darf oder muss, hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen ab. Bußgeld, Fahrverbot, Fahrerlaubnisentziehung und MPU-Anordnung sind unterschiedliche Maßnahmen.

Die Fahrerlaubnisbehörde muss bei einer Gutachtenanforderung die einschlägige Rechtsgrundlage und Fragestellung berücksichtigen.

Häufige Fragen zu MPU-Gründen und nächsten Schritten

Wer entscheidet, ob ich zur MPU muss?

Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde prüft, ob eine Begutachtung aufgrund der gesetzlichen Voraussetzungen erforderlich ist. Die MPU selbst wird von einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung durchgeführt.

Kann ich eine MPU auch ohne Führerscheinentzug angeordnet bekommen?

Ja. Eignungszweifel können auch auftreten, während eine Fahrerlaubnis noch besteht. Die Behörde kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein Gutachten verlangen. Eine bereits erfolgte Fahrerlaubnisentziehung ist nicht in jedem Fall Voraussetzung.

Kann ich mich auf eine MPU vorbereiten, bevor sie angeordnet wird?

Ja. Wenn sich aufgrund der bekannten Umstände eine spätere MPU abzeichnet, kann eine frühzeitige Beschäftigung mit den Ursachen der Auffälligkeit sinnvoll sein. Ob und welche Nachweise notwendig sind, sollte zunächst fachgerecht geklärt werden.

Benötigt jeder MPU-Betroffene Abstinenznachweise?

Nein. Abstinenzfragen sind vor allem bei bestimmten Alkohol-, Cannabis- und Drogenproblematiken relevant. Bei einer MPU wegen Punkten oder bestimmten Straftaten geht es regelmäßig um andere Fragestellungen. Die Anforderungen hängen vom Einzelfall ab.

Wie finde ich heraus, welche Unterlagen ich benötige?

Ausgangspunkt sind insbesondere die Schreiben der Fahrerlaubnisbehörde, gegebenenfalls gerichtliche Entscheidungen und die konkret benannte Begutachtungsfrage. Lassen sich die Anforderungen daraus nicht eindeutig erkennen, ist eine individuelle Klärung sinnvoll.

Wo kann ich mich zum MPU-Ablauf und zu den Kosten informieren?

Ausführliche Informationen über Ablauf, Kosten, Begutachtung und Vorbereitung finden Sie auf unserer Seite zur MPU Beratung Deutschland . Für eine persönliche Anfrage können Sie unser kostenloses Erstgespräch nutzen.

Der erste Schritt ist, Ihre Situation zu verstehen.

Ob Alkohol, Drogen und Cannabis, Punkte oder Straftaten: Schildern Sie uns Ihren Fall in einem kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch. Gemeinsam besprechen wir, welche Fragen zunächst geklärt werden sollten und welche nächsten Schritte sinnvoll sein können.

Kostenloses Erstgespräch Vertraulich · Unverbindlich · Kostenlos

Rechtliche Grundlagen: Fahrerlaubnis-Verordnung, insbesondere §§ 11, 13, 13a, 14 und 28 FeV, sowie die jeweils einschlägigen Vorschriften des Straßenverkehrsgesetzes.

Fahrerlaubnis-Verordnung · § 28 FeV – EU-Fahrerlaubnisse · EU-Informationen zum Führerscheinerwerb

Stand: Oktober 2026. Die Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung. Sie ersetzen keine individuelle rechtliche, psychologische oder medizinische Prüfung.

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Wir melden uns, um Ihre Fragen und mögliche nächste Schritte zu besprechen.

Keine automatische Buchungsbestätigung oder Begutachtung. Wir nutzen Ihre Angaben ausschließlich für diese Anfrage.
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